Umstrukturierungen – Unternehmen und Immobilienportfolios zukunftsfähig aufstellen

Unternehmen und Immobilienbestände entwickeln sich weiter – und manchmal muss auch die Struktur angepasst werden. Ob Rechtsformwechsel, Holding-Gründung oder Umwandlung: Mit einer professionell geplanten Umstrukturierung schaffen Sie steuerliche Vorteile, reduzieren Risiken und gewinnen Flexibilität.

Unser Leistungsangebot:

  • Beratung zur Rechtsformwahl & Rechtsformwechsel (z. B. von Einzelunternehmen zur GmbH)
  • Begleitung von Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen)
  • Gründung von Holdingstrukturen für Steueroptimierung und Vermögensschutz
  • Immobilienbezogene Umstrukturierungen: Einbringung von Immobilien in Gesellschaften, steuerneutrale Übertragungen, Optimierung bei Verkauf und Erwerb
  • Steuerliche Analyse & Simulation verschiedener Szenarien
  • Begleitung bei der Umsetzung inkl. Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren

Vorteile für Sie:

  • Steuerliche Optimierung von Gewinnen und Ausschüttungen
  • Bessere Haftungsbegrenzung
  • Flexible Unternehmensstruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Effiziente Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilienbeständen
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FAQ – Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Eine Umstrukturierung lohnt sich, wenn Sie steuerliche Vorteile nutzen, Haftungsrisiken minimieren oder Ihre Unternehmensstruktur für Wachstum und Nachfolge optimieren möchten. Typische Anlässe sind Rechtsformwechsel, Gründung einer Holding oder der Verkauf von Unternehmensteilen.

Nicht unbedingt. Die Kosten hängen stark von der Art und Komplexität ab. Oft amortisieren sich die Investitionen in eine Umstrukturierung bereits nach kurzer Zeit durch steuerliche Einsparungen.

Absolut. Durch Umstrukturierungen lassen sich Immobilienportfolios steuerlich effizienter verwalten, Risiken begrenzen und Übertragungen erleichtern – zum Beispiel durch die Gründung einer Immobilienholding.

Eine Immobilienholding kann Ausschüttungen steuerlich begünstigen, die Erbschafts- und Schenkungsteuer reduzieren und eine steuerneutrale Übertragung einzelner Objekte innerhalb der Struktur ermöglichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei Einbringungen nach dem Umwandlungssteuergesetz, kann dies steuerneutral erfolgen. Wir prüfen die Voraussetzungen und entwickeln die passende Struktur.

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