Unternehmensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge – Ihr Lebenswerk in sicheren Händen

Die Übergabe eines Unternehmens oder größerer Vermögenswerte ist ein entscheidender Moment – für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen. Ob innerhalb der Familie, an Mitarbeitende oder externe Käufer: Eine klare, steuerlich optimierte Nachfolgeregelung schützt vor Konflikten, reduziert Steuerlasten und sorgt für Stabilität. Das gilt nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Immobilieninvestoren, die ihr Portfolio steueroptimiert und konfliktfrei an die nächste Generation weitergeben möchten.

Unser Leistungsangebot:

  • Analyse der Ausgangssituation: Unternehmensbewertung, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Individuelle Nachfolgeplanung: Berücksichtigung familiärer, wirtschaftlicher und steuerlicher Ziele
  • Vorweggenommene Erbfolge: Gestaltung von Schenkungen, Übertragungen und Vermögenssplits
  • Steuerliche Optimierung: Nutzung von Freibeträgen, Minimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Spezialisierte Lösungen für Immobilieninvestoren: Übertragung von Immobilienportfolios, Optimierung der Grunderwerbsteuer, Strukturierung über Immobiliengesellschaften
  • Koordination mit Notaren & Fachanwälten: Ganzheitliche Umsetzung aus einer Hand
  • Begleitung des Übergabeprozesses: Moderation bei Familiengesprächen, Unterstützung bei Vertragsgestaltung

Vorteile für Sie:

  • Sicherung der Unternehmensfortführung
  • Steuerliche Entlastung
  • Vermeidung familiärer Konflikte
  • Planbare und reibungslose Übergabe
  • Ganzheitliche Betreuung aus einer Hand
Jetzt Beratungsgespräch anfragen

FAQ – Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität der Nachfolgeplanung ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot mit allen Leistungen und Honoraren.

Die vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien bedeutet, dass Sie Ihre Immobilien bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen – beispielsweise als Schenkung oder über eine Immobiliengesellschaft. Dadurch lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen, Grunderwerbsteuer vermeiden und spätere Erbstreitigkeiten verhindern.

Je komplexer Ihr Immobilienportfolio, desto früher sollten Sie die Nachfolge planen – idealerweise 5 bis 10 Jahre vor der geplanten Übergabe. So können Schenkungen strategisch gestaffelt werden, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.

Ja. Immobilienportfolios können wie Unternehmen behandelt werden – insbesondere wenn sie in einer GmbH oder GmbH & Co. KG gehalten werden. Wir entwickeln steuerlich optimierte Konzepte für die Übergabe solcher Strukturen.

DRAG
CLOSE